Schenkung
Die Schenkung auf den Todesfall erfolgt erst nach dem Ableben der schenkenden Person. Die beschenkte Person muss das Schenkungsversprechen annehmen. Durch den Schenkungsvertrag ist der Geschenkgeber gebunden, der Vertrag muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden. Die schenkende Person darf sich kein Widerrufsrecht vorbehalten.
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Testament
Die Vorbereitung für ein Testament kann sehr viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Jedoch der intensivste Teil beim "Last Will" ist, die Aufstellung. D.H wie soll das gesamte Vermögen beim Erbantritt der Erbberechtigten aufgestellt sein um einen Streit zu vermeiden.
Mit unserem Rechtsexperten helfen wir Ihnen sehr gerne dabei.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
In Österreich wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 abgeschafft. Grundsätzlich muss bei einer Erbschaft oder Schenkung ab €50.000 muss die Meldung an das Finanzamt gemacht werden. Bei Erben oder Schenken von Grundstücken, muss jedoch die Grunderwerbssteuer sofort i.d.H.v. 3,5 an das Finanzamt abgeführt werden.
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